Zeiterfassung wird jetzt Pflicht: Urteil des EuGH
Moderne elektronische Zeiterfassungssysteme waren bislang zumeist nur in industriellen Großbetrieben vorzufinden. Ein neues Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in Brüssel (Urteil vom 14.5.2019) verpflichtet nun Arbeitgeber dazu, die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern systematisch und genau zu erfassen. Hintergrund war die Klage einer spanischen Gewerkschaft, die den dortigen Ableger der Deutschen Bank zur Aufzeichnung der dort geleisteten Arbeitszeiten bringen wollte. Mit der Klage sollte sichergestellt werden, dass die vorgesehenen Arbeitszeiten eingehalten werden. Moderne Zeiterfassung hat aber nicht mehr viel mit den klassischen Stechuhren gemein. Moderne Zeiterfassungssysteme eignen sich sowohl für kleine bis mittelständische Betriebe, sind aber auch jederzeit skalierbar und erweiterbar für jede Betriebsgröße. Zeiterfassung umfasst nicht nur das Ankommen am Arbeitsplatz und das Verlassen zu Feierabend, sondern kann dank durchdachten Softwarelösungen und schlanken Hardware-Einheiten mehr als das. Zeiterfassung schließt die Zeiten für Pausen, Abwesenheiten oder die Buchung von Arbeitszeiten auf spezifische Kostenstellen mit ein. Mit Zeiterfassungssystemen wie OT1000 ist es sogar möglich, sämtliche Arbeitszeiten mit einer App für iOS- oder Android-Smartphones zu erfassen und diese gegebenenfalls sogar mit den Standortdaten der Mitarbeiter zu versehen.
Zeiterfassungssysteme: flexibel & erweiterbar
Wie Sie die Arbeitszeiten Ihrer Mitarbeiter erfassen möchten überlässt OT1000 Ihnen. Sie haben die Wahl, die elektronische Zeiterfassung mit Hardware-Geräten, mittels des Webterminals am PC oder über die App durchzuführen. OT1000 unterstützt unzählige Schichtmodelle und Tarifoptionen. Füttern Sie die Software einmalig mit den Rahmendaten, wie Tagesprogramme, Pausenregelungen, Zuschlägen oder mit für Ihren Betrieb spezifischen Arbeitszeitmodellen. Die Flexibilität der Zeiterfassungssoftware kann jedes nur erdenkliche Arbeitsmodell abbilden. Importieren Sie bereits vorliegende Daten mit der softwareeigenen DatenImport- und Exportfunktion, um Personaldaten und bereits erfasste Zeitwerte in das Zeiterfassungssystem zu integrieren.
Individuelle Auswertung: Zeiterfassung & Kontrolle
OT1000 bietet zusätzlich zur reinen Zeiterfassung eine umfassende und individualisierbare Auswertung der Zeitwerte an. Erstellen Sie mit dem Listengenerator spezifische Auswertung der geleisteten Arbeitszeiten an, was Ihnen ermöglicht, Leistungsgrad und Produktivität Ihrer Mitarbeiter überprüfen und bewerten zu können. Die Auswertungslisten lassen sich in Officeprogrammen wie MS Word oder MS Excel importieren und bearbeiten. Sie bestimmen ob die Listen Tages-, Wochen- oder Monats-Arbeitzeiten darstellen. Zusätzlich zu den von Ihnen konfigurierten Listen informiert das OT1000 Zeiterfassungssystem Sie mit detaillierten Tages- und Monats-Journalen sowohl über alle geleisteten Arbeitszeiten, Abwesenheiten oder Unregelmäßigkeiten der Mitarbeiterzeitbuchungen.
Lohnübergabe: OT1000 Zeiterfassungssystem unterstützt 80+ Lohn- & Gehaltsmodelle
Um die Daten der elektronischen Zeiterfassung in die Lohn- und Gehaltsberechnung einzubeziehen verfügt OT1000 über eine sehr flexible Schnittstelle. Die Software unterstützt mehr als 80 verschiedene Lohn- und Gehaltsmodelle. Über die Schnittstelle können Sie die erfassten Arbeitszeiten bequem an alle gängigen Lohnbuchungs-Softwarelösungen (z.B. Datev, Lexware, Lohn XXL oder ähnliche) übergeben. Die Funktionen der Software leisten also nicht nur die elektronische Zeiterfassung, sondern erleichtern die Arbeit sowohl der Personalverwaltung als auch der Lohnbuchhaltung. Setzen auch Sie auf moderne softwarebasierte Zeiterfassungssysteme und profitieren Sie von einer detaillierten Erfassung aller Arbeits- und Abwesenheitszeiten.
EuGH Urteil nutzen: Zeiterfassung als Vorteil verstehen
Die verpflichtende Einführung der Arbeitszeiterfassung in Europa bietet Ihnen als Arbeitgeber einige Vorteilen gegenüber der bislang verwendeten Praxis der Vertrauensarbeitszeit, wenn es um Auswertung, Abrechnung und betriebliche Steuerung geht. Es geht beim Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofes natürlich vorwiegend um den Schutz der Arbeitnehmer, aber auch Arbeitgeber können die Einführung der zu erwartenden gesetzlichen Regelung zu ihrem Vorteil nutzen. Viele unbezahlte Überstunden werden durch die lückenlose Dokumentation der Arbeits- und Abwesenheitszeiten voraussichtlich hinfällig, da die Auswertung der Produktivzeiten und Leistungsgrade Ihnen auch Potenziale zur Leistungsoptimierung bietet.
Wenn Sie noch Fragen zum Urteil des Europäischen Gerichtshof haben oder Beratung zum Thema Arbeitszeiterfassung mit modernen elektronischen Zeiterfassungssystemen haben, treten Sie an uns heran.
Sprechen Sie uns an und wir beraten Sie gern hinsichtlich der für Sie passenden Zeiterfassung mit OT1000.
Nutzen Sie das Kontaktformular, schreiben Sie uns eine E-Mail an info@ot1000.de oder rufen Sie uns für eine telefonische Beratung unter 0421 98 98 30 22 an. Wir freuen uns auf Sie.